Continentale CEZP und Continentale CEZK Zahzusatzversicherung - Informationen zur Continentale CEZP und Continentale CEZK
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Continentale CEZP-U
Zahnzusatzversicherung

Sie legen Wert auf eine umfassende und höherwertige Versorgung beim Zahnarzt mit Leistungen, die weit über den Horizont der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen? Mit dem Tarif Continentale CEZP-U sichern Sie sich eine erstklassige privatärztliche Versorgung.

Mit 99 von 100 Punkten wurde der CEZP-u im Juli 2018 zum Testsieger unter den Zahnzusatzversicherungen durch das Handelsblatt gekürt.

Durch eine Beitragskalkulation mit Altersrückstellungen bietet ist der CEZP-U zudem eine Zahnzusatzversicherung mit stabilen Beiträgen im Alter. Es gibt keine altersbedingten Beitragserhöhungen.

Ihre Vorteile der Continentale Zahnzusatzversicherung CEZP-U:

Beispiel Kostenübernahme Zahnersatz

Versorgung einer Zahnlücke mit Implantat plus Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik
Zahnarztrechnung 2.500 Euro
Erstattung GKV 500 Euro
Eigenanteil ohne ZZV 2.000 Euro
Leistung Continentale CEZP-U 1.750 Euro
Ihr Eigenanteil 250 Euro

Continentale CEZP-U – detaillierte Leistungsübersicht

Leistungen des Continentale CEZP-U
Gesellschaft Continentale
Tarif CEZP-u
Beitrag mtl.
bei Alter 35 Jahre
26.14 Euro
Antrag anfordern Angebot kostenfrei anfordern
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Leistungsübersicht
Zahnersatz 80% - 90%
Zahnbehandlung 100%
Prophylaxe 100% bis 80,- € / pro Jahr
Kieferorthopädie Kinder nein
Kieferorthopädie Erwachsene nein
Finanztest-Urteil sehr gut (1,4)
Leistungsinhalte: Zahnersatz
Zahnersatz 80% - 90%
Krone 80% - 90%
Brücke 80% - 90%
Implantat 80% - 90%
Teilprothese 80% - 90%
Teleskopprothese 80% - 90%
Vollprothese 80% - 90%
Implantatgetragene Prothese 80% - 90%
Funktionsanalytische und -therapeutische Behandlung 80% - 90%
Veneers (Keramikverblendschalen) 80% - 90%
Besonderheiten Zahnersatz Erstattung Zahnersatz: 80% - 90% ist abhängig vom Bonusheft.
Leistungsinhalte: Zahnbehandlung
Zahnbehandlung 100%
Wurzelbehandlung mit Kassenleistung Keine Leistung
Wurzelbehandlung ohne Kassenleistung 100%
Wurzellängenmessung ohne Kassenleistung 100%
Parodontalbehandlung mit Kassenleistung Keine Leistung
Parodontalbehandlung ohne Kassenleistung 100%
Besonderheiten Zahnbehandlung Erstattung Zahnbehandlung: Tarif leistet nur, wenn keine Leistung durch GKV erfolgt.
Leistungsinhalte: Prophylaxe
Prophylaxe ja
Erstattungshöhe 100% bis 80,- € / pro Jahr
Entfernung von harten und weichen Belägen nein
Professionelle Zahnreinigung 100% bis 80,- € / pro Jahr
Mundhygiene ja
Zungenhygiene nein
Prothesenhygiene nein
Karies- und Parodontalprophylaxe ja
Versiegelung der Fissuren ja
Bakterienanalyse und DNA-Test nein
Besonderheiten Prophylaxe Die Fissurenversiegelung wird nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen.
Leistungsinhalte: Füllungen
Füllungen 100%
Kompositfüllung (einschichtig) 100%
Kompositfüllung (mehrschichtig) 100%
Hochwertige Kunststoffüllungen 100%
Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik 80% - 90%
Besonderheiten Füllungen Erstattung Füllungen: Der Tarif leistet nur, wenn eine Vorleistung durch die GKV erfolgt.
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre nein
KIG 1-2 (Kasse leistet nichts) Keine Leistung
KIG 3-5 (Kasse erstattet Grundversorgung) Keine Leistung
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) nein
Innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) nein
Minibrackets nein
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets nein
Farblose Bögen nein
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) nein
Kieferorthopädische Funktionsanalyse nein
Besonderheiten KFO bis 18 Keine
Leistungsinhalte: Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie für Erwachsene nein
Höhe der Leistung Keine Leistung
Unsichtbare Zahnspangen (transparente Aligner, Invisalign) nein
Innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) nein
Minibrackets nein
Kunststoff- bzw. Keramikbrackets nein
Farblose Bögen nein
Festsitzender Retainer (auf der Zahninnenseite geklebter Metallbogen) nein
Kieferorthopädische Funktionsanalyse nein
Besonderheiten KFO Erwachsene Keine
Weitere Leistungen/Information
Heil und Kostenplan zwingend notwendig? ja
Besteht ein Preis-/Leistungsverzeichnis? nein
Wird regelmäßig geführtes Bonusheft honoriert? ja*
Behandlung im Ausland möglich? ja
Privatarzt ohne Kassenzulassung? ja
Schmerzbehandlung nein
Vollnarkose keine Leistung
Akupunktur keine Leistung
Hypnose keine Leistung
Knirscher-/Aufbissschiene keine Leistung
Behandlung mit Laser Ja
Behandlung mit OP-Mikroskop Ja
3D-Kieferröntgen keine Leistung
Besonderheiten Heil- und Kostenplan muß zwingend eingereicht werden, sonst Kürzung der Tarifleistungen.
* Bonusheft: 80% ohne Bonusheft, 90% ab 5 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft.
Wartezeiten Prophylaxe 3 Monate Wartezeit
Wartezeiten Zahnbehandlung 3 Monate Wartezeit
Wartezeiten hochwertige Füllungen und Inlays 8 Monate Wartezeit
Wartezeiten Zahnersatz 8 Monate Wartezeit
Wartezeiten Kieferorthopädie nicht versichert
Höchstgrenzen 1. - 2. Jahr: 1000,- €
1. - 3. Jahr: 2000,- €
1. - 4. Jahr: 4000,- €
danach unbegrenzt
Begrenzung auf die GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) Bis 3,5 fach
Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre
Altersrückstellungen ja
Beitragsentwicklung Keine altersbedingten Beitragssprünge
Kündigungsfrist 3 Monate zum Versicherungsjahresende
Gesellschaftsadresse für Leistungseinreichung Die Continentale
Borsigstr. 3
76154 Karlsruhe
Finanztest-Urteil sehr gut (1,4)
Besondere Annahmerichtlinien Keine
Antrag Angebot kostenfrei anfordern
Online abschließen Online abschließen
Beitrag mtl.
bei Alter 35 Jahre
26.14 Euro
Tarif CEZP-u
Gesellschaft Continentale

Continentale CEZP-U: Erfahrungen, Informationen, Leistungen

Warum ist eine private Zahnergänzung zur GKV wichtig?

Wer Wert auf gesunde Zähne legt, sollte nicht auf eine Zahnergänzungsversicherung verzichten. Denn Zähne können teuer werden – besonders beim Thema Zahnersatz. Kronen, Brücken etc. haben ihren Preis und auch bei regelmäßiger Vorsorge müssen gesetzlich Versicherte mindestens 35 % der anfallenden Kosten für Zahnersatz der gesetzlichen Regelversorgung aus eigener Tasche zahlen.

Für Zahnerhaltungsmaßnahmen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen) leistet die GKV nicht oder nur in Einzelfällen bei ganz bestimmten Indikationen.

Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz und Implantaten?

Für die Regelversorgung mit Zahnersatz hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2005 – je nach Befund – einen fixen Betrag festgelegt.
Davon zahlt die Krankenkasse allerdings nur einen Festzuschuss von 50% bis 65%. Die genaue Höhe ist abhängig von den individuellen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne. Diese Vorsorge wird in einem Bonusheft dokumentiert.

Gesetzlich Versicherte erhalten

  • 50 %, wenn sie für weniger als 5 Jahre
  • 60 %, wenn sie mindestens für die letzten 5 Jahre
  • 65 %, wenn sie mindestens für die letzten 10 Jahre

vor Behandlungsbeginn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können.

Eine Form der Versorgung mit Zahnersatz sind Implantate. Implantate werden auch „künstliche Zahnwurzeln“ genannt. Sie eignen sich für die Schließung von einzelnen Zahnlücken, besonders wenn die nebenstehenden Zähne völlig gesund sind. Eine Versorgung mit einer Brücke setzt dagegen einen Eingriff am gesunden Zahnschmelz der tragenden Zähne voraus.
Eingesetzt werden Implantate auch, um eine Befestigungsmöglichkeit für Brücken und Teilprothesen zu bieten oder um bei einem gänzlich zahnlosen Kiefer eine Vollprothese zu ermöglichen. Um ein Implantat Erfolg versprechend einsetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören u. a. ein gesundes Zahnfleisch und genügend Knochensubstanz.
Auch sollten relevante Grunderkrankungen, wie z. B. Diabetes mellitus, Rheuma oder chronische Störungen des Immunsystems vorab mit dem behandelnden Zahnarzt besprochen werden. An den Kosten für die Implantatversorgung beteiligt sich die GKV nur in Höhe des befundbezogenen Festzuschusses der Regelversorgung.

Bitte beachten Sie:
Die Rechnungen für Zahnersatz beinhalten in der Regel Anteile einer privatzahnärztlichen Versorgung. Diese fallen bei Mehrleistungen oder einer andersartigen Versorgung an und können deutlich über den Kosten der gesetzlichen Regelversorgung liegen.

Was leistet die GKV bei Zahnerhaltungs- und Prophylaxemaßnahmen?

Wurzelkanalbehandlungen
Eine Wurzelkanalbehandlung ist eine Zahnbehandlung mit dem Ziel, einen Zahn zu erhalten, wenn sein Zahnmark abgestorben oder irreversibel entzündet ist. Dazu wird das lebende, eventuell schmerzhaft entzündete oder auch abgestorbene Gewebe unter Anästhesie in dem betroffenen Zahnkanal entfernt, der Bereich gereinigt und zum Schluss wieder aufgefüllt.

Die GKV übernimmt nur in bestimmten Fällen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen. Besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne gibt es Einschränkungen.

Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbetts. Falls diese nicht oder nicht richtig behandelt wird, kann Zahnverlust die Folge sein. Die Parodontosebehandlung ist grundsätzlich eine Sachleistung der GKV, allerdings nur bei Vorliegen ganz bestimmter Indikationen. Hierbei spielt die Tiefe der entstandenen Zahnfleischtaschen eine wichtige Rolle. Liegt keine entsprechende Indikation vor, erfolgt keine Leistung der GKV.

Dentin-adhäsive Füllungen
Eine dentin-adhäsive Füllung zeichnet sich gegenüber der konventionellen Amalgam-Füllung oder der Füllung mit Zement dadurch aus, dass sie nicht durch mechanische Retention (Verankerung) halten, sondern als Folge einer chemischen Reaktion. Dentin-adhäsive Füllungen werden dazu genutzt, um eine stabile Verbindung zwischen Zahnbein (Dentin) und Füllung herzustellen. Dazu werden Zahnschmelz und Dentin mit Phosphorsäure angeätzt. Durch das Auftragen von drei verschiedenen Haftvermittlern wird eine Haftschicht erzeugt, wobei die erste auf den Zahn aufgetragene Flüssigkeit mit dem Schmelz und dem Dentin eine chemische Verbindung eingeht.
Dentin-adhäsive Füllungen gehören z.B. im Frontzahnbereich zur GKV-Sachleistung. Im Bereich der Kaufläche der Seitenzähne erfolgt in der Regel der Kostenersatz der einfachen Füllungstherapie mit Kunststoff oder Amalgam.

Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung ist ein Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Man versteht darunter nicht nur eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder selbst täglich erledigen kann, sondern auch die Versiegelung der Zahnoberflächen mit Lack oder Gel, um die oxydative Wirkung von Speisen zu verringern. Diese Kosten werden von der GKV nicht übernommen.

Welche Zahnleistungen sind im Tarif CEZP-U grundsätzlich versichert?

Der Tarif CEZP-U sieht Leistungen vor

  • für eine privatzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz/Implantaten, je nach Vorsorgestatus, bis zu 90 %
  • für Zahnbehandlungen (dentin-adhäsive Füllungen, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen)
  • für Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung.

Die Übernahme der erstattungsfähigen Kosten für dentin-adhäsive Füllungen und Zahnersatz/Implantate erfolgt unter Anrechnung der GKV-Leistung.

Welche Leistungen sieht der Tarif CEZP-U für Zahnersatz, Inlays, Implantate vor?

Im Rahmen des Tarifs CEZP-U werden Kosten für Zahnersatz, orale Implantate, Inlays und augmentative Behandlung (Aufbau derKnochenmasse) ersetzt. Sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, werden diese Kosten unter Anrechnung der Leistung der GKV insgesamt wie folgt erstattet:

  • 90 %, sofern ein Anspruch auf Erhöhung des Festzuschusses aufgrund einer ununterbrochenen mindestens fünfjährigen Vorsorge nach § 55 Abs. 1 SGB V nachgewiesen wird
  • 80 %, sofern kein Anspruch auf Erhöhung des Festzuschusses aufgrund einer ununterbrochenen mindestens fünfjährigen Vorsorge nach § 55 Abs. 1 SGB V besteht

Versicherungsschutz besteht für bis zu sechs orale Implantate je Kiefer sowie für eine damit zusammenhängende augmentative Behandlung.
Nimmt der Kunde ausschließlich die gesetzliche Regelversorgung in Anspruch, wird diese zusammen mit der GKV zu 100 % erstattet. Erbringt die GKV keine Leistung, entfällt eine Erstattung für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung.

Wird eine regelmäßige Vorsorge bei der Erstattung von Zahnersatz honoriert?

Sofern ein Anspruch auf Erhöhung des Festzuschusses aufgrund einer ununterbrochenen mindestens fünfjährigen Vorsorge nach § 55 Abs. 5 SGB V nachgewiesen wird, werden die Kosten für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung unter Anrechnung der Leistung der GKV zu 90 % erstattet. Ohne die entsprechende Vorsorge sind es 80 %.

Werden augmentative Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet?

Ja, die Kosten für eine augmentative Behandlung werden im Zusammenhang mit der Versorgung mit maximal sechs oralen Implantaten je Kiefer mit 90 % bzw. 80 % in Analogie zur Erstattung von Zahnersatz erstattet.

Werden Kosten für Funktionsdiagnostik bei Zahnersatz übernommen?

Ja, die Kosten für eine Funktionsdiagnostik werden im Zusammenhang mit der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten und augmentativer Behandlung mit 90 % bzw. 80 % in Analogie zur Erstattung von Zahnersatz erstattet.

Welche Leistungen sieht der Tarif CEZP-U für Wurzelkanalbehandlungen vor?

Nach Ablehnung der Leistungspflicht für die Wurzelkanalbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung (Nachweis erforderlich) werden die spezifizierten Kosten nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für die Wurzelkanalbehandlung. Es empfiehlt sich die Klärung der Kostenübernahme zwischen Zahnarzt und gesetzlicher Krankenversicherung. Wenn für die Wurzelkanalbehandlung ein Sachleistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, leistet der Tarif CEZP-U nicht – auch nicht bei einer Mehrkostenvereinbarung!

Welche Leistungen sieht der Tarif CEZP-U für Parodontosebehandlungen vor?

Nach Ablehnung der Leistungspflicht für die Parodontosebehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung (Nachweis erforderlich) werden die spezifizierten Kosten nach den jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen für die Parodontosebehandlung. Es empfiehlt sich die Klärung der Kostenübernahme zwischen Zahnarzt und gesetzlicher Krankenversicherung. Wenn für die Parodontosebehandlung ein Sachleistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, leistet der Tarif CEZP-U nicht – auch nicht bei einer Mehrkostenvereinbarung!

Welche Leistungen sieht der Tarif CEZP-U für dentin-adhäsive Füllungen vor?

Die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Kostenersatz der einfachen Füllung) verbleibenden und nach GOZ spezifizierten Kosten werden erstattet.

Welche Leistungen werden für Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung erbracht?

Die nachgewiesenen Kosten werden mit 100 % bis zu 80,- Euro je Kalenderjahr und versicherter Person erstattet. Eine GOZ-Spezifikation der zahnärztlichen Rechnung ist nicht erforderlich.

Bis zu welcher Höhe werden Zahnarzthonorare erstattet?

Zahnarzthonorare werden nach den jeweils amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattet.

Ist die Vorlage von Heil- und Kostenplänen erforderlich?

Die Vorlage von Heil- und Kostenplänen vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert aber nicht zwingend erforderlich.

Gibt es Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?

Die Kosten für Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik werden ab Versicherungsbeginn je versicherte Person für die ersten vier Versicherungsjahre auf folgende maximale Erstattungsbeträge begrenzt:

  • in den ersten beiden Versicherungsjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.000,- Euro
  • in den ersten drei Versicherungsjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 1.500,- Euro
  • in den ersten vier Versicherungsjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000,- Euro

Die maximalen Erstattungsbeträge gelten nicht für Leistungen aufgrund von Unfällen, die sich nachweislich nach Versicherungsbeginn ereignet haben.

Welche Wartezeiten sieht der Tarif vor?

Für Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung gilt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik gilt die besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein zahnärztliches Zeugnis über den Gebisszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird. Die Wartezeiten entfallen bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfällen.

Daniel Seeger

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