Continentale CEZP und Continentale CEZK Zahzusatzversicherung - Informationen zur Continentale CEZP und Continentale CEZK
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Continentale Zahnzusatzversicherung
Die Tarife CEZR, CEZP-U und CEZK-U

Gesundheit beginnt mit den Zähnen

Die Continentale ermöglicht mit ihren beiden Zahnzusatzversicherungen Continentale CEZP-U und Continentale CEZK-U eine Absicherung entsprechend Ihrer Wünsche und Bedürfnisse.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet längst nur noch eine Grundversorgung mit günstigen Materialien, Bei Zahnersatz erhalten Sie lediglich einen Festkostenzuschuss von 50 Prozent der einfachen Regelversorgung.

Mit der Continentale Zahnzusatzversicherung schließen Sie diese Lücke. Passgenau mit dem Tarif Ihrer Wahl. Im Juli 2018 wurde der Continentale CEZP-u als Zahnzusatz Testsieger durch das Handelsblatt gekürt.

Die Continentale Zahnzusatzversicherung bietet zwei leistungsstarke Tarife:

Continentale Zahnzusatzversicherung Tarif-Schnellvergleich

Berechnen Sie mit Ihrem Geburtsjahr die Beiträge für die Tarif-Übersicht.

Continentale CEZE
Beitrag mtl. bei Alter 36 Jahre 37,01 Euro
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100% Zahnbehandlung
100% Kunststoffüllungen
100% Wurzel­behandlung
100% Parodontose­behandlung
100% Zahnersatz
100% Inlays
100% Implantate
keine Leistung Kieferorthopädie
100% max. 250,- € / pro Jahr Prophylaxe/­Zahnreinigung
Beitrag mtl. bei Alter 36 Jahre 37,01 Euro
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Alle Tarifdetails:
Continentale CEZE
Continentale CEZP-u
Beitrag mtl. bei Alter 37 Jahre 26,46 Euro
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100% Zahnbehandlung
100% Kunststoffüllungen
Keine Leistung Wurzel­behandlung
Keine Leistung Parodontose­behandlung
80% - 90% Zahnersatz
80% - 90% Inlays
80% - 90% Implantate
Keine Leistung Kieferorthopädie
100% bis 80,- € / pro Jahr Prophylaxe/­Zahnreinigung
Beitrag mtl. bei Alter 37 Jahre 26,46 Euro
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Alle Tarifdetails:
Continentale CEZP-U
Continentale CEZK-u
Beitrag mtl. bei Alter 38 Jahre 14,41 Euro
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Keine Leistung Zahnbehandlung
Keine Leistung Kunststoffüllungen
Keine Leistung Wurzel­behandlung
Keine Leistung Parodontose­behandlung
75% Zahnersatz
75% Inlays
75% Implantate
Keine Leistung Kieferorthopädie
Keine Leistung Prophylaxe/­Zahnreinigung
Beitrag mtl. bei Alter 38 Jahre 14,41 Euro
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Alle Tarifdetails:
Continentale CEZK-U

Informationen zu den Continenale Zahnzusatzversicherungen – Was Sie wissen müssen:

Versicherbarer Personenkreis

Die Continentale Zahnzusatzversicherung CEZP-u und CEZK-u ist für Personen abschließbar, die in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und einen Leistungsanspruch nach Sozialgesetzbuch V besitzen.

Privatversicherte Personen oder Empfänger von Heilfürsorgeleistungen können die Zusatztarife der Continentale nicht abschließen.

Endet die Mitgliedschaft in einer deutschen GKV bedeutet dies einen Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Die Zahnzusatzversicherung bei der Continentale endet mit gleichem Datum.

Versicherungsbeginn und Wartezeiten für die Zahnzusatzversicherung

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des Versicherungsbeginns laut Police. Die Police/der Versicherungsschein müssen zugegangen sein. Tritt ein Versicherungsfall vor dem Versicherungsbeginn ein, wird für diese Behandlung keine Leistung aus der Continentale Zahnzusatzversicherung erstattet.

Für die Zahntarife CEZP-u und CEZK-u existiert zudem eine anfängliche Wartezeit von 3 beziehungsweise 8 Monaten. Für Leistungen, die einer Wartezeit unterliegen, besteht während der Wartezeit noch kein Versicherungsschutz.

Die Continentale ermöglicht für die Zahnzusatzversicherung einen Wartezeiterlass, wenn bei Antragstellung ein zahnärztliches Zeugnis über den Gebisszustand abgegeben wird. Die Wartezeit entfällt ebenfalls bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.

Vertragsdauer und Kündigung der Continentale Zahnzusatzversicherung

Ausschlaggebend bei der Continentale ist das Versicherungsjahr. Dieses startet am Tag des Versicherungsbeginns laut Police.

Vertragsdauer

ür die Zahntarife CEZP-u und CEZK-u ist eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren vorgesehen. Wird die Zahnzusatzversicherung nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr.

Kündigung

Der Versicherungsnehmer kann jährlich zum Ablauf des Versicherungsjahres die Zahnzusatzversicherung ordentlich kündigen. Die Kündigung muss mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende erfolgen.

Im Falle einer Beitragsanpassung steht dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zur Verfügung. Nach Zugang der Information über die Beitragsanpassung kann innerhalb von zwei Monaten die Zahnzusatzversicherung außerordentlich gekündigt werden.

Die Continentale verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Gültigkeit des Versicherungsschutzes im Ausland

Die Tarife CEZP-u und CEZK-u sehen einen Versicherungsschutz im europäischen Ausland vor. Dieser beschränkt sich bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auf einen Zeitraum von drei Monaten. Ist aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ein Rücktransport nach Deutschland nicht möglich, verlängert sich der bestehende Versicherungsschutz bis zum Rücktransport.

Gesundheitsfragen Continentale Zahnzusatzversicherung

m Rahmen der Antragstellung für die Zahntarife bei der Continentale sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Fragen lauten:

  1. Fehlen Zähne, die nicht ersetzt sind?
  2. Ist das Gebiss mit herausnehmbarem oder/und festem Zahnersatz versorgt, der älter als 10 Jahre ist?
  3. Sind zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlungen angeraten, laufend oder notwendig?
  4. Sind Zähne mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgt?

Je nach Beantwortung der Gesundheitsprüfung erfolgt eine uneingeschränkte Annahme, eine Ablehnung oder eine Annahme mit einer Reduzierung der anfänglichen Höchstgrenzen für die Continentale Zahnzusatzversicherung.

Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Eine Verletzung dieser Obliegenheit hat zur Folge, dass die Continentale die Zahnzusatzversicherung kündigen kann und der Versicherungsschutz in Gänze nicht besteht.

Stabile Beiträge im Alter

Durch Bildung von Altersrückstellungen verspricht die Continentale Zahnzusatzversicherung im alter stabilere Beiträge zu haben. In den Zahntarifen ist keine altersbedingte Beitragsanpassung vorgesehen.

Durch zukünftig eventuell erhöhte Heil- und Behandlungskosten, eine steigende Lebenserwartung oder eine überplanmäßige Inanspruchnahme von Leistungen kann es jedoch zu einer außerordentlichen Beitragsanpassung kommen. Dies ist bei allen Zahnzusatzversicherungen der Fall. Verantwortlich für die Überprüfung der Versicherungsbeiträge ist die Continentale gemeinsam mit der BaFin.

Leistung der Continentale Zahnzusatzversicherung

Die Continentale bietet in Ihrem Portfolio zwei unterschiedliche Produkte im Bereich der Zahnversicherungen. Für Personen mit einem hohen Absicherungsbedürfnis gibt es den Premium Tarif Continentale CEZP-u, der für alle Leistungsbereiche beim Zahnarzt eine Erstattung vorsieht.

Personen, die ausschließlich die hohen Kosten für Zahnersatz und Inlays absichern wollen, können den Komfort-Tarif Continentale CEZK-u wählen.

Daniel Seeger

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